Gynäkologische sterile Einmalinstrumente- hygienisch sicher steril und zudem kostengünstig!
Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten (MP) mit geeigneten, validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird.
Die Umsetzung dieser Vorgaben ist aufwendig. Notwendige räumliche, technische und personelle Ausstattungen sind kostenintensiv.
(Die Entsorgung gebrauchter Instrumente erfolgt über den üblichen Weg des Praxisabfall)