Kostengünstiges steriles Einweginstrumentarium für die gynäkologische Praxis
Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten (MP) mit geeigneten, validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist aufwendig. Notwendige räumliche, technische und personelle Ausstattungen sind kostenintensiv.
Sie erhalten ein bewährtes Sortiment steriler Einweginstrumente für die gynäkologische Praxis. Regelmäßiges Feedback und Wiederbestellungen unserer Kunden bestätigen Qualität und Funktionalität.