Mitführungspflicht KFZ Verbandkasten 13164:2014 und Warnweste
Zum 1. Mai 2014 sind die neuen Mitführungspflichten für Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Danach verhält sich rechtskonform, wer Erste-Hilfe-Material mitführt, das der Norm DIN 13164 entspricht. Seit 1. Januar 2014 gibt es eine Neufassung der Norm, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Außerdem besteht ab 1. Juli 2014 eine Mitführungspflicht für Warnwesten.